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Schneeleopard

Erbschaften und Stiftungen

Wissen Sie noch, wann Ihr erster Zoobesuch war und wie sich dieser für Sie angefühlt hat? Unser Zoo begeistert schon seit über 160 Jahren Menschen für Tiere. Vieles hat sich in dieser Zeit verändert. Zum Positiven für die Tiere, aber auch für die Besucher*innen. Die Aufgaben der Zoos wurden neu ausgerichtet: Von einer reinen Freizeiteinrichtung hin zu einem Ort der Bildung, der Sensibilisierung für die Themen Natur- und Artenschutz und der Erholung.

Wer dem Zoo Dresden einen Teil seines Erbes oder seinen Nachlass anvertraut, setzt sich dafür ein, dass wir auch noch vielen weiteren Generationen die Nähe zu und die Freude an Tieren ermöglichen können. Ihr Erbe trägt dazu bei, dass wir die Haltungsbedingungen für unsere Zootiere stetig verbessern und neue Erlebnisse für unsere Besucher*innen realisieren können.

Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass wir das Erbe mit aller größter Sorgfalt zur Gestaltung und Erneuerung der Anlagen zum Wohle der Tiere nutzen - von der kleinen Geldspende bis hin zu größeren Hinterlassenschaften wie Grundstücken, Wohnungen oder Häusern. Als gemeinnützige Einrichtung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spende kommt damit zu 100 Prozent den Tieren zugute.

Auf Wunsch verewigen wir Ihren Namen mit hochwertigen Plaketten an unseren Tiergehegen. So bleibt Ihr Name für die Nachwelt an einem würdigen Platz erhalten.

Häufige Fragen

Unser Zoo ist der viertälteste Zoo in Deutschland und blickt auf eine lange, bewegende Geschichte und Tradition zurück. In allen Zeiten standen uns stets Zoofreunde*innen, Unterstützer*innen und Fördernde zur Seite, die unseren Fortbestand sicherten und den Zoo mit weiter entwickelten. Was den Zoo über all die Zeit getragen hat, war der große Zuspruch seiner Besucher*innen. An keinem anderen Ort kann man eine so große Vielfalt an Tieren so nah erleben. Mit Ihrer Erbschaft machen Sie den Tieren ein Geschenk über das Leben hinaus und helfen, unseren Zoo zum Wohle der Tiere, aber auch im Sinne der Besucher*innen, zu erhalten und zu gestalten. Denn ein Besuch im Zoo bietet nicht nur für alle Generationen Erholung. Er sensibilisiert auch für die Beschaffenheit der Natur - von der wir alle ein Teil sind.
Mit einem Testament haben Sie die Verwendung Ihres Vermögens selbst in der Hand. Zudem können Sie so gezielt Vorsorge treffen: Für Menschen, aber auch für Vereine, Institutionen oder Projekte, die Ihnen viel bedeuten. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese kann durchaus Ihrem Willen entsprechen. Wollen Sie Ihr Vermögen jedoch anders aufteilen, benötigen Sie zwingend ein Testament. Auch gemeinnützige Organisationen, wie der Zoo Dresden, können nur als Erbe eintreten, wenn dies schriftlich in einem Testament niedergelegt wird.
Selbstverständlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, uns zu informieren. Sie können aber gern mit uns in Kontakt treten. So können wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen bedanken und über Ihre Vorstellungen und Wünsche sprechen.
Den eigenen Nachlass zu regeln ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Viele Aspekte, wie die Absicherung der Familie oder gesetzliche Regelungen, spielen dabei eine wichtige Rolle. Oft gibt es Fragen, die vorab beantwortet werden müssen oder Gedanken, die einen bewegen und über die man vielleicht sprechen möchte. Eine rechtliche Beratung können wir zwar leider nicht leisten. Wir stehen Ihnen aber gern für ein vertrauensvolles Gespräch zur Verfügung, in dem wir Ihre offenen Fragen beantworten und Ihre Wünsche und Gedanken besprechen.

Kontakt Erbschaften

Zoo Dresden GmbH
Tiergartenstraße 1
01219 Dresden
Telefon: +49351 - 4780 630
Telefax: +49351 - 4780 660

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