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AGB und Zoo-Ordnung

1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die AGB und die Zoo-Ordnung anerkannt.

2. Eintrittspreis
Die Höhe des jeweiligen Eintrittspreises wird durch den Aufsichtsrat der Zoo Dresden GmbH festgelegt. Die Eintrittspreise sind am Eingang des Zoos gut sichtbar ausgehangen. Es gibt unterschiedliche Kategorien. Wir unterteilen im Einzelnen zwischen Erwachsenen, Ermäßigten und Kindern. Rabatte und Gruppentarife sind am Aushang ersichtlich. Der Eintrittspreis ist sofort bei Betreten des Zoos fällig. Selbstverständlich kann der Eintrittspreis auch bargeldlos in Euro beglichen werden. In Ausnahmefällen kann eine Rechnungslegung vereinbart werden.

3. Jahreskarten
Für Erwachsene, Ermäßigte, Kinder und Familien werden preislich unterschiedliche Jahreskarten angeboten. Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Bei Verlust der Jahreskarte besteht kein Ersatzanspruch. Die Besitzer der Jahreskarte haben freien Eintritt zu allen Sonderveranstaltungen.

4. Sonderveranstaltungen
Zu Sonderveranstaltungen können geänderte Eintrittspreise festgelegt werden. Es entfällt das Recht auf sonst übliche Eintrittspreise. Die gilt nicht für Inhaber einer Jahreskarte.

5. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Zoo Dresden GmbH ist Dresden. Für den Fall eines Rechtsstreites gilt der Gerichtsstand Dresden als vereinbart.

Zoo-Ordnung

Liebe Gäste,

wir möchten, dass Ihr Besuch im Zoologischen Garten ein unvergesslich schönes Erlebnis für Sie wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Das bedeutet vor allem für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regelungen, die unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, zu beachten, um Missstimmigkeiten auszuschließen.

1. Eintrittskarten 
Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos mitzunehmen. Inhaber von nicht übertragbaren Karten (Jahreskarten) haben ihre Identität durch das Vorzeigen Ihrer Jahreskarte nachzuweisen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes im Zoo mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Zoologischen Gartens verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person, ab dem Tag des ersten Zoobesuchs, für die Dauer eines Jahres, während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Zoologischen Garten. Sie ist nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Jahreskarte. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoo Dresden GmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen. Gegen sie wird Strafanzeige erstattet.

2. Parken 
Der Zooparkplatz gehört zum Gelände der Zoo Dresden GmbH. Er steht ausschließlich für Besucher des Zoologischen Gartens zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die am Parkplatz ausgehängten Einstellbedingungen. Für dort eingetretene oder verursachte Schäden jedweder Art haftet die Zoo Dresden GmbH nur, wenn ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Nutzung des Parkplatzes ist Entgeltpflichtig.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen 
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten und vor allem für das Entfachen von Feuer.
Das Mitführen von Waffen ist auf dem Gelände des Zoologischen Gartens nicht gestattet.
Personen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert, oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist im Interesse der Gäste Folge zu leisten. Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht-übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben, oder versuchen, sich den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Im Interesse der ehrlichen Gäste wird die Zoo Dresden GmbH Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden einziehen, ihre Inhaber künftig vom Bezug der Jahreskarte ausschließen und Strafanzeige erstatten. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skatbords, Rollschuhen, Laufrädern etc. ist im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Ausrüstungsgegenstände müssen außerhalb des Zoos abgestellt werden. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, wie z.B. Handwagen, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen.

4. Füttern und Streicheln 
Auch wenn die Tiere noch so zutraulich wirken und noch so rührend betteln: Eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere kann nur gewährleistet werden, wenn sie ausschließlich vom Zoo mit dem entsprechenden Fachfutter versorgt werden. Bitte versuchen Sie also nicht die Tiere zu füttern. An Gehegen, an denen Ihnen Futter vom Zoo angeboten wird, dürfen Sie füttern, allerdings ausschließlich mit dem dort vom Zoo angebotenen Futter. Der Zoologische Garten behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen.

5. Sicherheitsabsperrungen 
Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter und Sicherheitsabsperrungen zu erklettern oder zu übersteigen.

6. Mitnahme von Tieren
Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von eigenen Tieren (Hunde, Katzen etc.) grundsätzlich nicht erlaubt.

7. Benutzung der Einrichtungen des Zoologischen Gartens
Der Zoobesuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Besucher zum Erlebnis werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter zu einem reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden müssen. Sollten Sie diesen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachkommen, kann das Personal Sie von der Benutzung der Einrichtung ausschließen oder vom Zoogelände verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitung oder Anweisung entstehen.

8. Benutzung der Spielgeräte 
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen des Streichelgeheges u.ä. Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die Zoo Dresden GmbH keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nichtordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.

9. Aufsichtspflicht 
Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Zoologischen Garten. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Schülergruppen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch den zu Beaufsichtigenden entstehen.

Aktualisierung 2024: Ab dem 20. Juni 2024 können Kinder ab 10 Jahre eigenständig den Zoo besuchen, wenn sie eine Einverständniserklärung der Eltern dabei haben. Die Einverständnis muss folgende Angaben enthalten: Name, Adresse und erreichbare Telefonnummer eines Sorgeberechtigten, Name und Geburtsdatum des Kindes, Datum und Zeitraum des Zoobesuches sowie die Unterschrift des Sorgeberechtigten. Alternativ können Sie folgendes Dokument nutzen: Vollmacht Zoobesuch unter 12-Jährige

10. Leistungsumfang
Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen erlebnisreichen Aufenthalt im Zoo gewährleisten. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z.B. Wetterbedingungen, notwendigen Wartungs- und Bauarbeiten kann mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie z.B. die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten, oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoologischen Garten verbunden werden.

11. Schadensmeldung und Verlust von Gegenständen 
Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes am Kassenbereich. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Zoogeländes erfolgt. Gefundene Sachen und Gegenstände sind im Kassenbereich abzugeben. Verloren gegangene Gegenstände können im Kassenbereich abgeholt werden.

12. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen 
Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz) wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

13. Fotografieren und Filmen 
Wir freuen uns, wenn sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht. Nicht jeder wünscht auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Zoo von unserer vorherigen Einwilligung abhängig machen müssen. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedürfen ebenfalls unserer vorherigen Einwilligung. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild auf die Zoo Dresden GmbH bzw. einer von ihr beauftragten Agentur für deren Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übertragen wird.

Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Zoologischen Garten.

Karl-Heinz Ukena
Geschäftsführer

Dr. Wolfgang Ludwig
Zoologischer Leiter

 

(Stand: 2011)