AGB und Zoo-Ordnung
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die AGB und die Zoo-Ordnung anerkannt. Der Zoo Dresden darf nur mit gültigen Eintrittskarten, während der allgemeinen Zoo-Öffnungszeiten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden.
1. Eintrittspreis
Die Höhe des jeweiligen Eintrittspreises wird durch den Aufsichtsrat der Zoo Dresden GmbH festgelegt. Die Eintrittspreise sind am Eingang des Zoos gut sichtbar ausgehangen. Es gibt unterschiedliche Kategorien. Wir unterteilen im Einzelnen zwischen Erwachsenen, Ermäßigten und Kindern sowie Familien. Rabatte und Gruppentarife sind am Aushang ersichtlich. Der Eintrittspreis ist unverzüglich an der nächst-erreichbaren Kasse zu entrichten. Selbstverständlich kann der Eintrittspreis auch bargeldlos in Euro beglichen werden. In Ausnahmefällen kann eine Rechnungslegung vereinbart werden.
Zu Veranstaltungen können geänderte Eintrittspreise festgelegt werden. Dann entfällt das Recht auf sonst übliche Eintrittspreise. Dies gilt nicht für Inhaber einer Jahreskarte.
2. Tageskarten
Mit dem Erwerb einer Tageskarte haben Sie das Recht zum einmaligen Eintritt in den Zoo Dresden gemäß dem auf der Tageskarte aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. Alle Tageskarten sind beim Betreten des Zoos am Einlass zu scannen (entwerten) und nach Abschluss des Lesevorganges mitzunehmen. Während des gesamten Zoobesuchs sind alle Eintrittskarten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Beim Verlassen des Zoos verlieren die Tageskarten ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt – auch innerhalb des grundsätzlichen Gültigkeitszeitraums der Eintrittskarte – ist ausgeschlossen.
Bei Nutzung einer Tageskarte kann nur am Tag der Einlösung die Tageskarte beim Erwerb einer Jahreskarte der gleichen Kategorie der Tageskartenpreis am Besuchstag angerechnet werden. Somit ist eine Familientageskarte nur in eine Familienjahreskarte, eine Erwachsenentageskarte in eine Erwachsenenjahreskarte umwandelbar. Eine solche Anrechnung muss am selben Tag, dem Besuchstag, erfolgen und ist nicht im Nachhinein möglich.
Tageskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoo Dresden GmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen. Gegen sie wird Strafanzeige erstattet.
3. Jahreskarten
Für Erwachsene, Ermäßigte, Kinder und Familien werden preislich unterschiedliche Jahreskarten angeboten.
Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person, ab dem Tag des ersten Zoobesuchs, für die Dauer eines Jahres, während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Zoo Dresden. Die Besitzer der Jahreskarte haben in der Regel freien Eintritt zu allen Veranstaltungen. Dies gilt aber nicht für Abend- und Sonderveranstaltungen.
Jahreskarten sind bei der Eintrittskontrolle im Original vorzuzeigen und werden am Lesegerät erfasst. Die Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis.
Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Jahreskarte.
Bei Verlust der Jahreskarte besteht kein Ersatzanspruch.
Bei der Ausstellung von Familienjahreskarten muss jedes Familienmitglied anwesend sein.
Die Familienjahreskarten können von den Karteninhabern separat genutzt werden. Kinder unter 10 Jahren haben jedoch ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Person Zutritt in den Zoo. Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung einer sorgeberechtigten Person.
Bei nicht Mitführen der Zoo-Jahreskarte muss eine Tageskarte für den Besuchstag gegen Entgelt erworben werden.
Jahreskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden (z. B. Weitergabe an nichtberechtigte Dritte), verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoo Dresden GmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen. Gegen sie wird Strafanzeige erstattet.
4. Leistungsgutscheine
Der Zoo verkauft ausschließlich Leistungsgutscheine für ein konkretes Produkt, wie Tages- und Jahreskarten in verschiedenen Kategorien und einer konkreten Leistung, wie Führungen.
Die Einlösbarkeit der Leistungsgutscheine sind ausschließlich für das jeweils bestimmte Produkt sowie für die jeweils bestimmte Leistung im Zoo Dresden begrenzt. Für die Leistungsgutscheine besteht weder ein Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung, noch auf Verzinsung.
Bei Verlust des Leistungsgutscheins stellt die Zoo Dresden GmbH keinen Ersatz-Leistungsgutschein aus und übernimmt keine Haftung.
Die Gültigkeit der Leistungsgutscheine beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Leistungsgutscheinen für Tageskarten, Jahreskarten sowie Zooführungen aller Art wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Leistungsgutscheine entstehen; es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoo Dresden GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Leistungsgutscheine einer Tageskarte Familie sind ausschließlich auf einen Zoobesuchstag beschränkt und nur an diesem einen Tag einlösbar.
Bei Leistungsgutscheinen für Jahreskarten beginnt die Jahreskartengültigkeit erst mit der Einlösung des Leistungsgutscheines.
Für die Einlösung der Leistungsgutscheine für Jahreskarten Familie müssen bei der Ausstellung der Jahreskarte alle Familienmitglieder anwesend sein. Die Gültigkeit der Jahreskarte beginnt für alle Familienmitglieder mit dem Tag der ersten Einlösung. Das bedeutet: Auch wenn einzelne Familienmitglieder ihre Jahreskarte erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt bekommen, gilt für sie dennoch derselbe Beginn der Gültigkeit – nämlich der erste Einlösungstag eines Familienmitglieds. Nicht eingelöste Leistungsgutscheine der restlichen Familienmitglieder verfallen ein Jahr nach dem erstmaligen Gültigkeitsbeginn, dem Tag der ersten Einlösung.
Leistungsgutscheine, welche Ermäßigungen voraussetzen, sind nur in das entsprechende Produkt (Tages- und Jahreskarte) einlösbar, wenn die Berechtigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Einlösung des Leistungsgutscheins noch vorliegen. Der Inhaber des Leistungsgutscheins ist beim Einlösen seines Leistungsgutscheins zum Nachweis der Berechtigungsvoraussetzungen verpflichtet.
Leistungsgutscheine für Führungen beinhalten keinen Eintritt für den Zoo Dresden.
5. Rücknahme von Eintrittskarten
Eine Rücknahme von Eintrittskarten und Leistungsgutscheinen aller Art ist ausgeschlossen.
6. Weitergabe von Eintrittskarten und Leistungsgutscheinen
Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen aller Art sowie deren kommerzieller Nutzung sind verboten. Eintrittskarten und Gutscheine aller Art die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und werden ersatzlos von der Zoo Dresden GmbH eingezogen.
7. Verleihangebote
Bollerwagen
Für die Nutzung eines Bollerwagens wird ein Entgelt (Leihgebühr) sowie eine Pfandgebühr entsprechend den aushängenden Preistafeln erhoben. Die Herausgabe des bezahlten Pfandes ist nur gegen Rückgabe des Bollerwagen-Chip möglich. Diese Rückgabe muss bis zur Schließung des Zoos am Besuchstag (entspricht Tag der Ausstellung des Beleges der Leihgebühr) erfolgen.
Bei Verlust des Boller-Chip verbleibt die Pfandgebühr bei der Zoo Dresden GmbH. Weiter übernimmt die Zoo Dresden GmbH keine Haftung und es besteht kein Ersatzanspruch.
Schließfach
Für die Nutzung eines Schließfaches wird ein Entgelt (Leihgebühr) sowie eine Pfandgebühr entsprechend den aushängenden Preistafeln erhoben. Die Herausgabe des bezahlten Pfandes ist nur gegen Vorlage des Schließfachschlüssels möglich. Diese Rückgabe muss bis zur Schließung des Zoos am Besuchstag (entspricht Tag der Ausstellung des Beleges der Leihgebühr) erfolgen.
Bei Verlust des Schließfachschlüssels verbleibt die Pfandgebühr bei der Zoo Dresden GmbH. Weiter übernimmt die Zoo Dresden GmbH keine Haftung und es besteht kein Ersatzanspruch.
Rollstuhl
Die Zoo Dresden GmbH stellt für gehbehinderte Besuchende kostenfrei Rollstühle zur Verfügung. Die Nutzung der Rollstühle erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch, wenn die nutzenden Personen damit Sach- und Personenschäden verursachen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für rechtliche Fragen aus der Nutzung des Zoo Dresden und der Rechtsbeziehung zwischen Besuchenden und der Zoo Dresden GmbH gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmung des internationalen Privatrechts.
Für alle Streitigkeiten, welche sich aus dem Besuch des Zoo Dresden und der damit verbundenen Vertragsverhältnisse ergeben, ist - soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist - der Gerichtsstand Dresden als vereinbart.
Zoo-Ordnung
Liebe Gäste,
wir möchten, dass Ihr Besuch im Zoologischen Garten ein unvergesslich schönes Erlebnis für Sie wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Das bedeutet vor allem für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regelungen, die unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, zu beachten, um Missstimmigkeiten auszuschließen.
- Eintrittskarten: Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos mitzunehmen. Inhaber von nicht übertragbaren Karten (Jahreskarten) haben ihre Identität durch das Vorzeigen Ihrer Jahreskarte nachzuweisen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes im Zoo mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Zoologischen Gartens verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person, ab dem Tag des ersten Zoobesuchs, für die Dauer eines Jahres, während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Zoologischen Garten. Sie ist nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Jahreskarte. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoo Dresden GmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen. Gegen sie wird Strafanzeige erstattet.
- Parken: Der Zooparkplatz gehört zum Gelände der Zoo Dresden GmbH. Er steht ausschließlich für Besucher des Zoologischen Gartens zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die am Parkplatz ausgehängten Einstellbedingungen. Für dort eingetretene oder verursachte Schäden jedweder Art haftet die Zoo Dresden GmbH nur, wenn ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Nutzung des Parkplatzes ist Entgeltpflichtig.
- Allgemeine Sicherheitsbestimmungen: Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten und vor allem für das Entfachen von Feuer.
Das Mitführen von Waffen ist auf dem Gelände des Zoologischen Gartens nicht gestattet.
Personen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert, oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist im Interesse der Gäste Folge zu leisten. Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht-übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben, oder versuchen, sich den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Im Interesse der ehrlichen Gäste wird die Zoo Dresden GmbH Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden einziehen, ihre Inhaber künftig vom Bezug der Jahreskarte ausschließen und Strafanzeige erstatten. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skatbords, Rollschuhen, Laufrädern etc. ist im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Ausrüstungsgegenstände müssen außerhalb des Zoos abgestellt werden. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, wie z.B. Handwagen, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen. - Füttern und Streicheln: Auch wenn die Tiere noch so zutraulich wirken und noch so rührend betteln: Eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere kann nur gewährleistet werden, wenn sie ausschließlich vom Zoo mit dem entsprechenden Fachfutter versorgt werden. Bitte versuchen Sie also nicht die Tiere zu füttern. An Gehegen, an denen Ihnen Futter vom Zoo angeboten wird, dürfen Sie füttern, allerdings ausschließlich mit dem dort vom Zoo angebotenen Futter. Der Zoologische Garten behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen.
- Sicherheitsabsperrungen: Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter und Sicherheitsabsperrungen zu erklettern oder zu übersteigen.
- Mitnahme von Tieren: Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von eigenen Tieren (Hunde, Katzen etc.) grundsätzlich nicht erlaubt.
- Benutzung der Einrichtungen des Zoologischen Gartens: Der Zoobesuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Besucher zum Erlebnis werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter zu einem reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden müssen. Sollten Sie diesen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachkommen, kann das Personal Sie von der Benutzung der Einrichtung ausschließen oder vom Zoogelände verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitung oder Anweisung entstehen.
- Benutzung der Spielgeräte: Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen des Streichelgeheges u.ä. Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die Zoo Dresden GmbH keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nichtordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.
- Aufsichtspflicht: Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Zoologischen Garten. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Schülergruppen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch den zu Beaufsichtigenden entstehen.
Aktualisierung 2024: Ab dem 20. Juni 2024 können Kinder ab 10 Jahre eigenständig den Zoo besuchen, wenn sie eine Einverständniserklärung der Eltern dabei haben. Die Einverständnis muss folgende Angaben enthalten: Name, Adresse und erreichbare Telefonnummer eines Sorgeberechtigten, Name und Geburtsdatum des Kindes, Datum und Zeitraum des Zoobesuches sowie die Unterschrift des Sorgeberechtigten. Alternativ können Sie folgendes Dokument nutzen: Vollmacht Zoobesuch unter 12-Jährige - Leistungsumfang: Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen erlebnisreichen Aufenthalt im Zoo gewährleisten. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z.B. Wetterbedingungen, notwendigen Wartungs- und Bauarbeiten kann mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie z.B. die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten, oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoologischen Garten verbunden werden.
- Schadensmeldung und Verlust von Gegenständen: Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes am Kassenbereich. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Zoogeländes erfolgt. Gefundene Sachen und Gegenstände sind im Kassenbereich abzugeben. Verloren gegangene Gegenstände können im Kassenbereich abgeholt werden.
- Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen: Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz) wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
- Fotografieren und Filmen: Wir freuen uns, wenn sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht. Nicht jeder wünscht auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Zoo von unserer vorherigen Einwilligung abhängig machen müssen. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedürfen ebenfalls unserer vorherigen Einwilligung. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild auf die Zoo Dresden GmbH bzw. einer von ihr beauftragten Agentur für deren Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übertragen wird.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Zoologischen Garten.
Karl-Heinz Ukena
Geschäftsführer
